SCHORNSTEINFEGERINNUNG FÜR DAS SAARLAND
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.
Fast 50 % der saarländischen Schornsteinfegerbetriebe bilden aus
Das Ausbildungsjahr 2009 steht unter einem guten Stern, ab dem 01. August 2009 haben sich zu den bestehenden 21, weitere 25 Betriebe in die Lehrlingsrolle eingetragen. Dieses positive Ergebnis ist nicht zuletzt das Verdienst unserer Abteilung Berufsbildung, die unter Leitung unseres Lehrlingswarts, Herrn Peter Barth, an zahlreichen Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen in saarländischen Schulen für den Ausbildungsberuf Schornsteinfeger erfolgreich geworben hat.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger / zur Schornsteinfegerin wurde neu erstellt und trat mit dem Ausbildungsrahmenplan, dem Rahmenlehrplan für die Berufsschule und den Rahmenlehrplänen für die überbetriebliche Unterweisung am 1. August 1997 in Kraft. Die Schornsteinfegermeisterverordnung wird zur Zeit in Hinsicht auf die veränderten Anforderungen überarbeitet.
Die Ausbildungsstätten im Schornsteinfegerhandwerk sind unterschiedlich strukturiert und den jeweiligen regionalen Bedürfnissen angepasst. Sie reichen von der Schulungsstätte der Innungen bis zu zentralen Landes-Schulungen mit beruflichen Schulungsträgern. Die Ausstattung richtet sich nach dem jeweiligen Schulungsauftrag. Teilweise sind die Schulungsstätten mit Übernachtungsmöglichkeiten (Internate) ausgestattet, um in den Flächenländern den Blockunterricht zu ermöglichen und weite Wege zu vermeiden.
Im Rahmen spezieller Arbeitstagungen auf Bundes- und Landesebene erarbeiten die Ehrenamtsträger und Multiplikatoren den erforderlichen Kenntnisstand zur Durchführung ihrer Aufgaben.
Unterstützt durch den Bundesverband werden in den Ländern und Innungen die bestehenden Schulungsstätten dem jeweiligen Stand der Technik und den Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks angepasst. Soweit erforderlich werden weitere Schulungsstätten geplant und errichtet.
Die Weiterbildung der Bezirksschornsteinfegermeister geht weitgehend von den Innungen aus, diese werden aber auch von den Landesinnungsverbänden unterstützt.
Zur Festigung der Kenntnisse und Anpassung an die Entwicklung im Schornsteinfegerhandwerk werden die Mitarbeiter regelmäßig geschult. Die Schulungen erfolgen z. T. auf Landesebene, aber auch in Schulungsstätten der Innungen.
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird in beruflichen Ausbildungsstätten durchgeführt. Die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse werden in 800 Stunden vermittelt. Die wirtschaftlich-rechtlichen Kenntnisse werden in 220 Stunden und die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse in 120 Stunden vermittelt. Die Vermittlung erfolgt entweder zusammenhängend oder in Teilabschnitten.
Zur Vervollständigung und Intensivierung der Ausbildung in den Betrieben werden die Auszubildenden in beruflichen Schulungsstätten überbetrieblich unterrichtet (2 Wochen 1. A-Jahr, 3 Wochen 2.+3. A-Jahr).
Der Unterricht erfolgt meistens in Berufsschulen, aber auch in zentralen Schulungsstätten des Handwerks. Er wird durch Fachkräfte der Berufsschulen erteilt, die z. T. auch Berufsangehörige sind. Dazu werden die Auszubildenden aus größeren Regionen zusammengezogen (ca. 480 Stunden/Lehrjahr).
