Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

SCHORNSTEINFEGERINNUNG FÜR DAS SAARLAND

Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.

Aufstellung von Feuerstätten

Grunsätzlich gilt :
Bei der Errichtung von Feuerstätten sind bestimmte Brandschutzabstände vom Schornstein, von der Feuerstätte und vom Verbindungsstück einzuhalten.

Aufstellung von Feuerstätten

 Feuerstätte muss mit einem CE - Zeichen bzw. Ü- Zeichen gekennzeichnet sein.
 Einbauanleitung des Herstellers beachten.
 Beachtung von regionalen und kommunalen
Brennstoffverordnungen und anderer
Immissionsvorschriften
 ausreichende Verbrennungsluftversorgung
beachten
 auf lufttechnische Anlagen in den
Nutzungseinheiten von Feuerstätten achten



Nähres erfahren sie von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister
Kennzeichnung

Feuerstätten benötigen einen Verwendbarkeitsnachweis. Der Verwendbarkeitsnachweis gilt als erbracht, wenn die Feuerstätte mit einem Ü-Zeichen versehen ist, im dem die Prüfgrundlage genannt wird. Zwischenzeitlich können auch Einzelfeuerstätten nach vorliegenden europäisch harmonisierten Normen geprüft werden. Die Feuerstätten werden dann mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet. In der jetzigen Übergangsphase sind beide Varianten möglich. Weitere wichti-ge Informationen sind dem Typschild zu entnehmen.





Bundesland: Saarland
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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