SCHORNSTEINFEGERINNUNG FÜR DAS SAARLAND
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.
Grunsätzlich gilt :
Bei der Errichtung von Feuerstätten sind bestimmte Brandschutzabstände vom Schornstein, von der Feuerstätte und vom Verbindungsstück einzuhalten.
Aufstellung von Feuerstätten
 Feuerstätte muss mit einem CE - Zeichen bzw. Ü- Zeichen gekennzeichnet sein.
 Einbauanleitung des Herstellers beachten.
 Beachtung von regionalen und kommunalen
Brennstoffverordnungen und anderer
Immissionsvorschriften
 ausreichende Verbrennungsluftversorgung
beachten
 auf lufttechnische Anlagen in den
Nutzungseinheiten von Feuerstätten achten
Nähres erfahren sie von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister
Kennzeichnung
Feuerstätten benötigen einen Verwendbarkeitsnachweis. Der Verwendbarkeitsnachweis gilt als erbracht, wenn die Feuerstätte mit einem Ü-Zeichen versehen ist, im dem die Prüfgrundlage genannt wird. Zwischenzeitlich können auch Einzelfeuerstätten nach vorliegenden europäisch harmonisierten Normen geprüft werden. Die Feuerstätten werden dann mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet. In der jetzigen Übergangsphase sind beide Varianten möglich. Weitere wichti-ge Informationen sind dem Typschild zu entnehmen.
